Fauna-Flora-Habitat
Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Union vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen innerhalb der EU:
- Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000
- Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt
- Ausweisung von FFH-Schutzgebieten, in denen Arten und Lebensräume von europaweiter Bedeutung vorkommen.
Das Kalkwerk Lengefeld wurde durch den Freistaat Sachsen als eigenständiges FFH-Gebiet ausgewiesen. Die Fauna und Flora des Kalkgebietes besticht durch eine Vielzahl an seltenen Pflanzen- und schutzwürdigen Tierarten. In den Sommermonaten Juni und Juli ist eine der vielen botanischen Kostbarkeiten auf der Tagebruchsohle des Kalkwerkes zu bestaunen – tausende wild wachsende Orchideen entfalten dann ihre Blütenpracht.